Holzpolter im Wald: Gefahren und Pflichten für Waldbesitzer

Gerichtsurteil zu Holzpoltern

Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in Beschlüssen vom 29. August und 8. September 2022 klargestellt, dass Holzpolter als walduntypische Gefahrenquellen gelten. Diese künstlich geschaffenen Strukturen gehören nicht zur natürlichen Ausstattung des Waldes und erfordern daher besondere Sicherungsmaßnahmen durch die Waldeigentümer.

Pflichten der Waldbesitzer

Waldbesitzer sind verpflichtet, Holzpolter so zu sichern, dass ein selbstständiges Abrollen oder Verrutschen der Stämme durch natürliche Einflüsse wie Wind oder Wasser verhindert wird. Allerdings müssen sie nicht für Gefahren haften, die durch das Besteigen der Holzstapel durch Menschen entstehen. Das Gericht betonte, dass von Waldbesuchern ein umsichtiges Verhalten erwartet werden kann und offensichtliche Risiken, wie das Klettern auf Holzpolter, zu vermeiden sind.

Besondere Sicherungsmaßnahmen

In bestimmten Situationen sind jedoch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn sich Holzpolter in der Nähe von SpielplätzenGrillplätzenWaldkindergärten oder Jugendwaldheimen befinden. In solchen Fällen müssen Waldbesitzer geeignete Absperrungen anbringen, um insbesondere Kinder vor den Gefahren des Besteigens zu schützen, da sie die Risiken oft nicht vollständig einschätzen können.

Fazit

Holzpolter stellen eine potenzielle Gefahr für Waldbesucher dar. Waldbesitzer sind verpflichtet, diese Stapel gegen unbeabsichtigtes Verrutschen zu sichern. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Besucher, solche offensichtlichen Gefahren zu meiden. Besondere Vorsicht ist in Bereichen geboten, die von Kindern frequentiert werden.

FAQ:

Was sind Holzpolter?

Holzpolter sind gestapelte Holzstämme, die nach der Ernte am Wegesrand im Wald gelagert werden.

Wer haftet bei Unfällen durch Holzpolter?

Waldbesitzer haften für Unfälle, die durch ungesicherte Holzpolter entstehen, wenn diese nicht ausreichend gegen selbstständiges Verrutschen gesichert sind. Bei Unfällen aufgrund des Besteigens der Polter liegt die Verantwortung jedoch meist beim Verunglückten.

Welche Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich?

Sie sollten so gestapelt werden, dass ein unbeabsichtigtes Abrollen der Stämme verhindert wird. In der Nähe von Einrichtungen wie Spielplätzen oder Waldkindergärten sind zusätzliche Absperrungen notwendig.

Dürfen Holzpolter bestiegen werden?

Nein, das Besteigen ist gefährlich und sollte vermieden werden, da die Stämme ins Rollen geraten und schwere Verletzungen verursachen können.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Sie möchten mehr Ertrag aus Ihrem Wald erzielen?

Dann kontaktieren Sie uns noch heute.
Uli Daub und sein Team analysieren Ihren Wald gemeinsam mit Ihnen und zeigen auf,
welche Potentiale in Ihrer Fläche stecken.
Kostenlos und unverbindlich.

KONTAKT

Kontaktieren Sie uns.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag oder ein Anliegen rund um Ihren Wald? Schreiben Sie uns.

Gebrüder Daub
Waldauswertung
Stand: August 2026
Ertragsanalyse & Hochrechnung
Revier Daubach · Flächen-Nr. 2041-B · Aufnahme per Satellitenvermessung
Satellitenbild der Waldfläche
Fläche
0 ha
Zuwachs aktuell
0 Fm/ha
Zuwachs mit GDF-System
0 Fm/ha
Jahresertrag im Vergleich
Heute
0 € p.a.
Mit GDF-System
0 € p.a.
Hochrechnung Jahresertrag bis 2036
Heute
Mit GDF-System
500 T€
250 T€
355
461
2026
2028
2030
2032
2034
2036
Mehrertrag über 10 Jahre: + 0
Gebrüder Daub GmbH
Seite 1 von 4
Gebrüder Daub
Waldauswertung
Stand: August 2026
Ertragsanalyse & Hochrechnung
Revier Daubach · Flächen-Nr. 2041-B · Aufnahme per Satellitenvermessung
Satellitenbild der Waldfläche
Fläche
0 ha
Zuwachs aktuell
0 Fm/ha
Zuwachs mit GDF-System
0 Fm/ha

Ihr Ergebnis ist erst der Anfang. Machen wir es konkret.

Mit einigen Angaben zu Ihrem Bestand können unsere Forstexperten Ihr Potenzial konkret beziffern. Drei kurze Schritte, unter zwei Minuten. Ihre Auswertung erhalten Sie anschließend per E‑Mail.

Kostenlos und unverbindlich.