Holzsammeln im Wald: Regeln und Tipps für Nordrhein-Westfalen
Holzsammeln im Wald:
Regeln und Tipps
für Nordrhein-Westfalen
Das Sammeln von Holz im Wald ist auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) beliebt – sei es für den Kamin, für handwerkliche Projekte oder für eine nachhaltige Wärmequelle. Doch auch in NRW gibt es klare Regeln und Vorschriften, die jeder beachten muss, der Holz sammeln möchte. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Regelungen in NRW und geben Tipps für ein sicheres und umweltfreundliches Holzsammeln.
Ist Holzsammeln in NRW erlaubt?
Grundsätzlich ist das Sammeln von Holz in den Wäldern NRWs ohne Genehmigung nicht gestattet. Die meisten Waldflächen in NRW gehören dem Land, den Gemeinden oder privaten Waldbesitzern. Das Betreten des Waldes ist gemäß dem Landesforstgesetz NRW zwar erlaubt, das Mitnehmen von Holz jedoch nicht. Auch öffentlich zugängliche Wälder unterliegen bestimmten Nutzungsbeschränkungen, die den Schutz des Ökosystems Wald sicherstellen sollen.
Erlaubte Arten des Holzsammelns
Für Privatpersonen gibt es bestimmte Ausnahmen und Genehmigungen, die das Holzsammeln in NRW erlauben:
Leserecht: In NRW existiert das sogenannte „Leserecht“. Dieses erlaubt Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen, kleine Mengen von Fallholz oder herumliegenden Ästen für den eigenen Bedarf mitzunehmen. Das Leserecht variiert jedoch je nach Region und sollte stets mit dem örtlichen Forstamt oder dem Waldbesitzer abgestimmt werden.
Brennholzsammler-Schein: Wer in NRW größere Mengen Holz für den Kamin oder den eigenen Brennholzvorrat sammeln möchte, kann einen Brennholzsammler-Schein beim Forstamt erwerben. Dieser Schein ermöglicht es, festgelegte Mengen an bestimmten Orten im Wald zu sammeln. Die Kosten und Regelungen für diese Genehmigung können je nach Region und Menge des Holzes unterschiedlich ausfallen.
Regeln und Vorschriften beim Holzsammeln
Das Holzsammeln im Wald ist in NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer ohne Genehmigung sammelt, riskiert Bußgelder. Hier sind die wichtigsten Regeln, die Holzsammler in NRW beachten sollten:
Genehmigungspflicht: Für das Sammeln von Holz wird eine Genehmigung des Waldbesitzers oder des Forstamts benötigt. Wer ohne Erlaubnis Holz entnimmt, macht sich strafbar und riskiert rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder.
- Nur Fallholz und Reisig sammeln: Das Sammeln von stehenden Bäumen oder abgebrochenen Ästen, die noch an Bäumen hängen, ist verboten. Erlaubt ist ausschließlich das Sammeln von Fallholz, also auf dem Boden liegende, abgestorbene Äste und Zweige, die keinen wesentlichen Teil des Waldes ausmachen.
- Schutz der Flora und Fauna: In Naturschutzgebieten gelten besonders strenge Regeln. Oft ist das Sammeln hier komplett verboten. Generell gilt es, Tiere und Pflanzen nicht zu stören und keine Lebensräume zu beschädigen.
- Mengenbegrenzung: Selbst mit einem Brennholzsammler-Schein ist die Menge des gesammelten Holzes in NRW begrenzt. Der Schein erlaubt lediglich das Sammeln für den Eigenbedarf; eine kommerzielle Nutzung des gesammelten Holzes ist in der Regel nicht gestattet.
Werkzeugnutzung: Der Einsatz von Kettensägen oder anderen Geräten ist im Wald oft untersagt oder nur in bestimmten Fällen erlaubt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Waldtiere und der Waldruhe. Einige Forstämter erlauben das Sägen direkt im Wald, andere bestehen darauf, dass das Holz erst außerhalb des Waldes bearbeitet wird.
Nachhaltiges Holzsammeln: So schützen Sie den Wald
Die Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema beim Holzsammeln. Das Ökosystem Wald benötigt Totholz für viele Tierarten und zur Bodennährstoffversorgung. Folgende Hinweise helfen, das Holzsammeln umweltschonend zu gestalten:
Nur trockenes Holz sammeln: Trockenes, bereits verrottetes Holz ist oft unproblematisch zu entnehmen, während frisches Holz eine wichtige Rolle im Wald spielt.
- Keine Beschädigungen hinterlassen: Der Wald sollte so hinterlassen werden, wie er vorgefunden wurde. Müll und abgerissene Äste sind tabu.
Auf Wegen bleiben: Um Schäden am Waldboden zu verhindern, sollten die offiziellen Wanderwege eingehalten werden. Besonders bei nassem Boden kann das Verlassen der Wege zu erheblichen Bodenschäden führen.
Bußgelder und Strafen bei unerlaubtem Holzsammeln
Wer in NRW ohne Genehmigung Holz sammelt, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Strafe hängt vom Verstoß, der Menge des Holzes und den örtlichen Bestimmungen ab. Besonders hohe Strafen drohen in Naturschutzgebieten oder bei der Beschädigung von Pflanzen und jungen Bäumen.
Fazit: Genehmigung ist Pflicht beim Holzsammeln
Das Sammeln von Holz in NRW kann eine schöne Möglichkeit sein, den Wald zu genießen und gleichzeitig Brennholz für den eigenen Bedarf zu sammeln. Doch ohne Genehmigung ist das Holzsammeln verboten und kann zu empfindlichen Strafen führen. Der Brennholzsammler-Schein oder das Leserecht bieten sichere Wege, legal Holz zu sammeln und gleichzeitig den Wald zu schützen.
Informieren Sie sich am besten vorab beim zuständigen Forstamt über die regionalen Regelungen, damit Sie sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegen und die Natur in NRW respektvoll nutzen können.