Windkraft im Wald: Neue Pachtgrenze könnte Waldbesitzer treffen

Wer Waldflächen für Windenergie zur Verfügung stellt, konnte die Konditionen dafür bislang weitgehend frei mit dem jeweiligen Projektierer aushandeln. Mit der geplanten EEG-Novelle 2027 könnte sich das ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erstmals eine gesetzliche Obergrenze für Grundstücksentgelte bei Windenergieanlagen an Land vor.

Für private Waldbesitzer ist das durchaus relevant. Schließlich geht es bei Windkraftprojekten häufig um Verträge mit langen Laufzeiten und entsprechend hohen Pachteinnahmen. Gerade für Eigentümer größerer, geeigneter Waldflächen können sie eine zusätzliche Einnahmequelle neben der klassischen Forstwirtschaft darstellen.

Noch ist die Neuregelung allerdings nicht beschlossen. Der Pachtdeckel ist Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs und damit zunächst eine politische Planung.

Was die Bundesregierung bei Windkraft-Pachten plant

Der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2027 wurde Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossen. Neben dem weiteren Ausbau der Windenergie enthält er mit dem geplanten § 36d eine Regelung, die unmittelbar Grundstückseigentümer betrifft.

Vorgesehen ist eine Begrenzung der Zahlungen, die Betreiber von Windenergieanlagen für die Nutzung von Grundstücken leisten dürfen. Für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Kalenderjahre sollen die relevanten Entgelte höchstens 3,5 Prozent aus dem Produkt des jährlich erzielbaren Standortertrags und des maßgeblichen anzulegenden Wertes betragen.

Damit würde erstmals der Gesetzgeber eine Grenze dafür setzen, welche Pachtzahlungen innerhalb solcher Projekte möglich sind.

Für Waldbesitzer geht es um mehr als die Stellfläche

Bei Windenergie im Wald wird schnell nur an die eigentliche Fläche des Windrads gedacht. Tatsächlich benötigt ein Windpark erheblich mehr Platz.

Zufahrten müssen geschaffen oder ausgebaut werden, während der Bauphase werden Kranstellflächen benötigt, hinzu kommen Kabeltrassen, technische Einrichtungen und Abstandsflächen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt deshalb nicht nur das Grundstück unmittelbar unter der Anlage. Bestimmte Nebenflächen innerhalb eines Radius von 2.500 Metern um die Turmmitte sollen ebenfalls unter die Regelung fallen können.

Das kann gerade bei größeren Waldbesitzern relevant werden, deren Flächen an mehreren Stellen für ein Windkraftprojekt benötigt werden.

Auch Vorabzahlungen zählen

Interessant ist außerdem, dass nicht ausschließlich die spätere jährliche Pacht betrachtet werden soll. Zahlungen vor der Inbetriebnahme können ebenfalls in die zulässige Gesamtsumme einfließen.

Damit wird die Gestaltung der Verträge komplizierter. Ein hoher Betrag zu Beginn und eine entsprechend niedrigere laufende Pacht wären nicht automatisch ein Weg, die vorgesehene Grenze zu umgehen.

Wer als Waldbesitzer über einen neuen Vertrag verhandelt, sollte deshalb nicht nur auf den jährlichen Pachtbetrag schauen, sondern auf die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung über die gesamte Laufzeit.

Was passiert mit bestehenden Verträgen?

Für bestehende Projekte ist die Situation differenzierter. Der Regierungsentwurf enthält eine Übergangsregelung. Anlagen, deren anzulegender Wert in einem Ausschreibungsverfahren vor dem 1. Januar 2028 ermittelt wurde, sollen von der neuen Begrenzung ausgenommen werden.

Auch ein bereits geschlossener Vertrag mit höheren Entgelten wird nach der derzeitigen Entwurfsfassung nicht automatisch unwirksam.

Bei laufenden Projekten dürfte deshalb der Zeitplan eine wichtige Rolle spielen. Wann wurde der Vertrag geschlossen? Wie weit ist das Genehmigungsverfahren? Wann erfolgt die Ausschreibung? Solche Fragen können künftig erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Seite eines Projekts haben.

Kritik aus der Forstwirtschaft

Dass die Pläne bei Waldeigentümern nicht auf Begeisterung stoßen, überrascht wenig. Sowohl die AGDW – Die Waldeigentümer als auch die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren den vorgesehenen Pachtdeckel.

Im Kern geht es um die Frage, warum der Staat eingreifen sollte, wenn ein privater Eigentümer und ein privates Unternehmen einen Preis für die Nutzung einer Fläche vereinbaren.

Die Verbände befürchten zudem, dass ein Teil der Wertschöpfung, die durch Windenergie entsteht, dadurch aus dem ländlichen Raum abgezogen werden könnte. Auch aus der Erneuerbare-Energien-Branche gibt es Kritik an der vorgesehenen pauschalen Grenze.

Für Waldbesitzer ist diese Diskussion nicht nebensächlich. Wer über Jahrzehnte auf die Nutzung eines Teils seines Eigentums verzichtet, Wege zur Verfügung stellt und Veränderungen seiner Flächen akzeptiert, wird naturgemäß versuchen, dafür möglichst gute Konditionen auszuhandeln.

Windkraft kann für Waldbesitzer ein wichtiges zweites Standbein sein

Gerade in der Forstwirtschaft sind zusätzliche Einnahmequellen interessant geworden. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell sich die wirtschaftlichen Bedingungen eines Waldbesitzers verändern können.

Borkenkäfer und Trockenheit haben im Siegerland und in Südwestfalen enorme Werte vernichtet. Gleichzeitig kostet der Wiederaufbau der Wälder Geld: Pflanzung, Schutz, Kulturpflege, Waldwege und spätere Pflegemaßnahmen müssen finanziert werden.

Geeignete Windkraftstandorte können deshalb für einzelne Eigentümer eine Möglichkeit sein, zusätzliche und langfristige Einnahmen aus ihrem Waldbesitz zu erzielen.

Das heißt nicht, dass jede geeignete Fläche automatisch für ein Windrad zur Verfügung gestellt werden sollte. Aber wenn sich ein Eigentümer dafür entscheidet, sollte er auch die Möglichkeit haben, vernünftige Konditionen auszuhandeln.

Nicht nur auf die Pachthöhe schauen

Unabhängig davon, wie die EEG-Novelle am Ende aussieht, ist bei Windkraftverträgen ohnehin Vorsicht angebracht.

Eine hohe Pacht klingt zunächst attraktiv. Ein Vertrag läuft allerdings möglicherweise über Jahrzehnte. In dieser Zeit werden Flächen genutzt, Wege befahren und Rechte eingeräumt, die auch die weitere Bewirtschaftung des Waldes beeinflussen können.

Fragen zum Rückbau der Anlage, zur Wiederherstellung von Flächen, zu Wegeschäden, Haftung, Kabeltrassen oder späteren Erweiterungen können deshalb genauso wichtig sein wie der Betrag, der jährlich auf dem Konto landet.

Bei solchen Vertragslaufzeiten lohnt es sich, vor der Unterschrift genau hinzusehen und den Vertrag gegebenenfalls rechtlich und steuerlich prüfen zu lassen.

Auch im Siegerland wird das Thema wichtiger

Für Waldbesitzer im Siegerland und in Südwestfalen ist die Diskussion keineswegs weit weg. Die waldreichen Höhenlagen der Region spielen beim Ausbau der Windenergie zunehmend eine Rolle.

Damit werden auch private Eigentümer häufiger mit Projektierern und Flächenanfragen in Kontakt kommen.

Für jemanden, der eine solche Anfrage erhält, gilt zunächst: Es gibt keinen Grund, sich unter Zeitdruck setzen zu lassen. Ein Windkraftprojekt ist langfristig genug, um Konditionen, Flächen und Folgen vernünftig zu prüfen.

Und solange die EEG-Novelle nicht verabschiedet ist, bleibt auch offen, in welcher Form der jetzt diskutierte Pachtdeckel tatsächlich Gesetz wird.

Gebrüder Daub: Wald ist Eigentum über Generationen

Bei den Gebrüdern Daub bewirtschaften wir seit fünf Generationen eigene Waldflächen. Dadurch betrachten wir solche Entwicklungen nicht nur aus Sicht eines Forstunternehmens, sondern genauso aus der Perspektive eines Waldbesitzers.

Wer Wald besitzt, trifft viele Entscheidungen mit sehr langer Wirkung. Das gilt bei der Wahl einer Baumart, bei einer Durchforstung oder beim Zeitpunkt einer Holzernte – und erst recht, wenn Flächen über Jahrzehnte für ein Windenergieprojekt zur Verfügung gestellt werden.

Deshalb sollte die kurzfristig höchste Zahlung nie das einzige Kriterium sein. Am Ende muss eine Vereinbarung auch zur langfristigen Bewirtschaftung des Waldes und zu den Vorstellungen des Eigentümers passen.

Was jetzt wichtig ist

Die Bundesregierung will den Ausbau der Windenergie an Land weiter vorantreiben. Gleichzeitig könnte ausgerechnet die Vergütung der dafür benötigten privaten Flächen künftig stärker reguliert werden.

Für Waldbesitzer, die bereits in Verhandlungen stehen, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren. Vor allem bei Projekten, die zeitlich in die geplante Übergangsphase fallen könnten, kann der konkrete Projektablauf relevant werden.

Wer erst jetzt von einem Projektierer angesprochen wird, sollte sich zunächst einen vollständigen Überblick darüber verschaffen, welche Flächen tatsächlich benötigt werden, welche Rechte eingeräumt werden sollen und welche Zahlungen über die gesamte Vertragsdauer vorgesehen sind.

Denn am Ende geht es nicht nur um eine Windkraftanlage. Es geht um die Nutzung des eigenen Waldes für die kommenden Jahrzehnte.

FAQ: Windkraft und Pacht im Wald

Gibt es bereits einen Pachtdeckel für Windkraftanlagen?

Nein. Die Begrenzung ist Bestandteil des Regierungsentwurfs zur EEG-Novelle 2027 und noch nicht geltendes Recht.

Wie hoch soll die Grenze sein?

Der Entwurf sieht für bestimmte Grundstücksentgelte eine Grenze von 3,5 Prozent aus dem Produkt des jährlich erzielbaren Standortertrags und des maßgeblichen anzulegenden Wertes vor.

Betrifft das nur die Fläche unter dem Windrad?

Nein. Auch bestimmte Nebenflächen, beispielsweise für technische Anlagen oder Abstandsflächen, können nach dem Entwurf einbezogen werden.

Ist Windkraft im Wald für Waldbesitzer wirtschaftlich interessant?

Geeignete Flächen können langfristige zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Ob sich eine Verpachtung lohnt, hängt aber stark vom Standort, den benötigten Flächen und den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Waldfläche für Windkraft angefragt?

Wenn ein Projektierer Interesse an einer Waldfläche zeigt, geht es schnell um große Summen und sehr lange Vertragslaufzeiten. Umso wichtiger ist es, den eigenen Wald und seine zukünftige Nutzung nicht aus dem Blick zu verlieren.

Die Gebrüder Daub kennen die Herausforderungen privaten Waldbesitzes aus fünf Generationen eigener Forstwirtschaft und begleiten Waldbesitzer im Siegerland, in Südwestfalen sowie im angrenzenden Hessen und Rheinland-Pfalz bei der langfristigen Bewirtschaftung ihrer Flächen.

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