Förderprogramm für klimaangepasstes Waldmanagement: Kriterien und Antragsstellung im Überblick

Seit dem 12. November 2022 steht das Förderprogramm “Klimaangepasstes Waldmanagement” für Waldbesitzerinnen und -besitzer zur Verfügung. Anfang Februar wurden die Fördermittel für das Jahr 2024 bestätigt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dieses Programm ins Leben gerufen, um den Waldeigentümerinnen und -eigentümern dabei zu helfen, ihre Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.

Ziele des Förderprogramms:

  • Unterstützung eines Waldmanagements, das sich an den Folgen des Klimawandels ausrichtet.
  • Erhaltung und Entwicklung stabiler, anpassungsfähiger und produktiver Wälder.
  • Sicherung und Verbesserung der Biodiversität zur Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen.
  • Bewahrung des natürlichen Kohlenstoffspeichers im Wald.

Teilnahmeberechtigung:

An dem Programm können private sowie kommunale oder körperschaftliche Waldbesitzerinnen und -besitzer teilnehmen, sofern sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen und nachweisen können.

Kriterien für die Förderung:

Die Förderung erfordert die Erfüllung von insgesamt 12 Kriterien, die hier näher erläutert sind: [Link zu den Kriterien]

  1. Verjüngung des Vorbestandes durch künstliche oder Naturverjüngung.
  2. Vorrang der Naturverjüngung mit klimaresilienten Baumarten.
  3. Einhaltung der Baumartenempfehlungen der jeweiligen Region bei künstlicher Verjüngung.
  4. Zulassen von Sukzessionsstadien und Pionierbaumarten.
  5. Erhalt oder Erweiterung der standortheimischen Baumartenvielfalt.
  6. Verzicht auf Kahlschläge und Erhalt von Totholz.
  7. Anreicherung und Erhöhung der Totholzdiversität.
  8. Kennzeichnung und Erhalt von Habitatbäumen.
  9. Mindestabstände bei der Neuanlage von Rückegassen.
  10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel.
  11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung und Verzicht auf Entwässerungsinfrastruktur.
  12. Natürliche Waldentwicklung auf mindestens 5 % der Waldfläche.

Baumartenwahl:

Die Verjüngung nicht klimaresilienter Wälder kann durch Pflanzung standortheimischer Baumarten unterstützt werden. Dies schließt auch Arten ein, die an zukünftige Standortbedingungen angepasst sind und die Biodiversität stärken.

Neuanlage von Rückegassen:

Bei der Neuanlage von Rückegassen müssen Mindestabstände eingehalten werden, um den Boden zu schützen.

Habitatbäume:

Die Auswahl der Habitatbäume obliegt den Waldbesitzerinnen und -besitzern. Es gibt keine spezifischen Vorgaben bezüglich ihrer Dimensionen oder ihres naturschutzfachlichen Werts.

Stilllegung von Flächen:

Für Waldbesitzerinnen und -besitzer über 100 Hektar ist die Stilllegung von 5 % der Fläche für 20 Jahre verpflichtend. Bei kleineren Flächen ist dies freiwillig.

Förderdauer und Nutzungsverzicht:

Die Einhaltung der Kriterien 1 bis 11 der Richtlinie ist für 10 Jahre verpflichtend. Der Nutzungsverzicht gemäß Kriterium 12 muss 20 Jahre eingehalten werden. Diese Bindungsfristen gelten nur für die Dauer der finanziellen Förderung.

Nachweis der Anforderungen:

Der Nachweis erfolgt über PEFC oder FSC als anerkannte Zertifizierungssysteme.

Höhe der Förderung:

Die Förderung beträgt zwischen 55 und 100 Euro pro Hektar und Jahr, abhängig von der Größe der förderfähigen Waldfläche und der Erfüllung des Kriteriums 12.

Antragsstellung:

Förderanträge werden online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt, unter www.klimaanpassung-wald.de.

Mit diesem Förderprogramm möchte das BMEL einen Beitrag zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel leisten und die langfristige Resilienz und Produktivität der Wälder sicherstellen.